Fortschritte im Wolfsmanagement auf europäischer Ebene
Kreis Wesel, 26.09.2024 – Sascha van Beek, designierter Bundestagskandidat und stellvertretender Vorsitzender des CDU-Kreisverbands Wesel, begrüßt die positiven Entwicklungen auf europäischer Ebene hinsichtlich des Wolfsmanagements. Die wachsenden Wolfspopulationen stellen eine immer größere Herausforderung dar, besonders für Landwirte und Schäfer in unserer Region. "Es ist gut zu wissen, dass wir mit Dr. Stefan Berger MdEP einen starken Partner in Brüssel haben, der sich für unsere Belange einsetzt", erklärt van Beek. "Die ersten Schritte auf europäischer Ebene sind gemacht, nun muss die Bundesregierung folgen."
Die Europäische Kommission hat bereits Bewegung in die Thematik gebracht, indem sie eine Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs von "streng geschützt" auf "geschützt" anstrebt. Dies ist ein entscheidender Schritt, der das Wolfsmanagement auf regionaler Ebene erleichtern wird.
Ein Grund für die lange Verzögerung der Entscheidung lag bei der Bundesumweltministerin Steffi Lemke. Während andere Mitgliedstaaten bereits seit Monaten bereit waren, dem Beschluss zuzustimmen, hat Deutschland, insbesondere das Umweltministerium, den Prozess über einen längeren Zeitraum blockiert.
Was muss nun auf nationaler Ebene geschehen?
1. Spielräume der FFH-Richtlinie nutzen:
Deutschland sollte, wie Frankreich und Schweden, die vorhandenen Möglichkeiten des Artikels 16 der FFH-Richtlinie ausschöpfen, um ein flexibles Wolfsmanagement zu ermöglichen. Derzeit gibt es rund 180 Wolfsrudel sowie zahlreiche Einzeltiere und Paare. Laut dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist der günstige Erhaltungszustand längst erreicht. Ein strikter Schutz ist angesichts der stabilen und wachsenden Population nicht mehr gerechtfertigt.
2. Schutzstatus auf europäischer Ebene anpassen:
Die Herabstufung des Wolfs im Rahmen der FFH-Richtlinie muss weiterverfolgt werden. Frankreich und Schweden haben gezeigt, dass eine effektive Bestandsregulierung möglich ist, ohne den Artenschutz zu gefährden. Dies gilt es nun auch in Deutschland umzusetzen.
3. Wolf ins Bundesjagdgesetz aufnehmen:
Durch die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz kann ein klarer Rechtsrahmen für das Management und die Regulierung geschaffen werden. Dies würde die Zusammenarbeit zwischen Jagd- und Naturschutzrecht deutlich vereinfachen und den Weidetierhaltern mehr Sicherheit bieten.
„Die ersten Schritte wurden auf europäischer Ebene gemacht, aber die Bundesregierung darf jetzt nicht zögern. Wir brauchen klare und praktikable Regelungen für die Zukunft unserer Weidetierhalter“, so van Beek abschließend.