CDU Kreisverband Wesel

CDU-Bundestagskandidat Sascha van Beek: Balance zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung stärken

Kreis Wesel, 3. Dezember 2024 – Der ständige Ausschuss der Berner Konvention hat heute dem Antrag der EU-Kommission zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfs von Anhang 2 (streng geschützt) auf Anhang 3 (geschützt) herabzustufen. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt, um den rechtlichen Rahmen für ein modernes Wolfsmanagement zu schaffen. Die Entscheidung spiegelt die positive Bestandsentwicklung des Wolfs in Europa wider.

Sascha van Beek, CDU-Bundestagskandidat für den Niederrhein, begrüßt die Entscheidung und betont die Notwendigkeit, nach der Bundestagswahl konkrete Maßnahmen umzusetzen: „Der Wolf hat in vielen Regionen Deutschlands, auch bei uns am Niederrhein stabile Populationen aufgebaut. Daher ist es an der Zeit, dass wir uns auf ein ausgewogenes Wolfsmanagement konzentrieren, das die Belange der Weidetierhalter ebenso berücksichtigt wie den Artenschutz. Ich werde mich dafür einsetzen, die dafür notwendigen Rahmenbedingungen in Deutschland konsequent umzusetzen.“

Spielräume der FFH-Richtlinie nutzen
Van Beek hebt hervor, dass Bundesregierung schon jetzt die bestehenden Möglichkeiten der FFH-Richtlinie hätte besser ausschöpfen können. Artikel 16 der Richtlinie erlaubt es bereits jetzt, unter bestimmten Bedingungen gezielte Maßnahmen zur Regulierung des Wolfsbestands zu ergreifen. Andere Länder wie Frankreich und Schweden machen hiervon Gebrauch, um ein flexibles Management zu ermöglichen. „Mit rund 180 Wolfsrudeln sowie zahlreichen Einzelwölfen und Paaren ist laut dem Bundesamt für Naturschutz der günstige Erhaltungszustand längst erreicht. Ein strikter Schutz ist angesichts der stabilen und wachsenden Population nicht mehr gerechtfertigt. Es ist daher dringend notwendig, die Spielräume von Artikel 16 der FFH-Richtlinie in Deutschland vollständig zu nutzen. Dadurch könnten Problemwölfe gezielt entnommen und die Weidetierhaltung in den betroffenen Regionen besser geschützt werden“, so van Beek.

Weidetiere schützen, Akzeptanz sichern
Für den Niederrhein, wo Weidetierhaltung eine lange Tradition hat und wir Schafe auf den Deichen für den Hochwasserschutz brauchen, sei dies von besonderer Bedeutung. „Ein umfassender Herdenschutz bleibt ein zentraler Bestandteil, aber auch dieser stößt in Regionen mit hoher Wolfsdichte nachweisbar an Grenzen. Um die Akzeptanz vor Ort zu sichern, müssen Problemwölfe in Ausnahmen schnell und unbürokratisch entnommen werden können“, erklärt van Beek.

„Ich setze mich dafür ein, dass Deutschland endlich die vorhandenen Möglichkeiten der FFH-Richtlinie nutzt und klare rechtliche Regelungen für ein modernes Wolfsmanagement schafft. Ziel muss es sein, ein konfliktarmes Zusammenleben von Mensch, Weidetier und Wolf zu gewährleisten“, betont van Beek abschließend.

 

 

Hintergrund
Die Herabstufung des Wolfs in der Berner Konvention tritt im März 2025 in Kraft, sofern kein Veto von einem Drittel der Vertragspartner eingelegt wird. Sie schafft die Grundlage für eine ähnliche Anpassung des Schutzstatus im Rahmen der europäischen FFH-Richtlinie. Artikel 16 der FFH-Richtlinie erlaubt es bereits jetzt, Problemwölfe zu entnehmen, wenn dies wissenschaftlich begründet ist und der günstige Erhaltungszustand nicht gefährdet wird.