CDU Kreisverband Wesel

Belastungsausgleich Jugendhilfe: Das Land unterstützt den Kreis Wesel und die Kommunen 2024/2025 mit rund 15,5 Millionen Euro

Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen insgesamt eine Milliarde Euro als Ausgleichszahlung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zugesagt. Das teilten die zuständigen Ministerien und die kommunalen Spitzenverbände jetzt mit. Der Belastungsausgleich Jugendhilfe soll dazu dienen, den örtlichen Trägern die notwendigen Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu erstatten. Die Mittel ergänzen die geleisteten oder eingeplanten Zahlungen des Landes für August 2021 bis Juli 2026. Auch der gesamte Kreis Wesel profitiert davon.

Dazu erklärt die CDU-Landtagsabgeordnete Charlotte Quik:

„Wir befinden uns in schwierigen Zeiten: Die Kassen, auch die des Landes, sind knapp. Deshalb ist es wichtig, dass wir die richtigen Prioritäten setzen. Für uns stehen Kinder und Jugendliche, Familie und Bildung an erster Stelle. Und wir stehen fest an der Seite der Kommunen. Die Überprüfung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe war dennoch eine große Herausforderung. Am Ende eines langwierigen und anspruchsvollen Prozesses zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden des Landes erfolgt die Zahlung durch das Land trotz nicht endgültiger Einigung – davon profitieren auch der Kreis Wesel mit den angeschlossenen Jugendamtskommunen sowie die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Wesel und Voerde mit insgesamt rund 15,5 Millionen Euro. (Die konkreten Zahlen können der beigefügten Übersicht entnommen werden!) Uns ist wichtig, dass die Kommunen das Geld nun zeitnah erhalten. Das sichert nicht nur die Aufrechterhaltung, sondern auch den so wichtigen Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder bei uns im Kreis Wesel.“

Hintergrund:

Das Land Nordrhein-Westfalen muss den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung erstatten. Hierzu überprüft das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration alle fünf Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe und passt ihn – falls erforderlich – an.