Kraftakt für die Kitas – Charlotte Quik: „Das Land stellt kurzfristig zusätzlich 100 Millionen Euro bereit und erhöht die Zuschüsse ab dem kommenden Jahr erheblich. Davon profitieren auch die Einrichtungen im Kreis Wesel“
Die Landesregierung unterstützt die Kita-Träger kurzfristig mit einer Zahlung in Höhe von 100 Millionen Euro und einer erheblichen Erhöhung der KiBiz-Zuschüsse ab dem Kitajahr 2024/25. Dazu erklärt die Landtagsabgeordnete Charlotte Quik:
„Das sind großartige Neuigkeiten – auch für alle Kindertagesstätten im Kreis Wesel und besonders für unsere Kleinen. Die Beschlüsse zur Unterstützung sind das Ergebnis eines gemeinsamen Kraftakts. Die hohe Inflation, das hohe Zinsniveau und das schwache Wirtschaftswachstum führen zu geringen Steuereinnahmen. Der von der Landesregierung eingebrachte Haushaltsentwurf 2024 ist eng gestrickt. Er kommt ohne neue Schulden aus, hat aber keinerlei Spielräume für weitere Ausgaben. Mit klarer Prioritätensetzung und Sparsamkeit an anderen Stellen ist es gelungen, die aktuellen Belastungen im System der Kindertagesbetreuung abzufedern. Außerdem kann jedes bestehende Projekt für Familie, Kinder und Jugendliche weiter gefördert werden. Wir investieren über 550 Millionen Euro zusätzlich, um das System der Kindertagesbetreuung nachhaltig zu stärken. Allein 100 Millionen werden aktuell den freien Trägern helfen, ihren Mitarbeitern bessere Löhne für ihre wichtige Arbeit zu zahlen. Im kommenden Jahr werden wir somit insgesamt mehr als 5 Milliarden Euro für die frühkindliche Bildung zur Verfügung stellen. Unter anderem werden die KiBiz-Pauschalen zum kommenden Kita-Jahr um 10 Prozent erhöht. Zum übernächsten Kita-Jahr werden sie dann auf Grundlage der erhöhten Werte fortgeschrieben. Eine Beteiligung des Landes an den Kostensteigerungen hat es in dieser Höhe noch nie gegeben. Das ist richtig so. Ich bin froh, dass uns das trotz der angespannten Haushaltslage des Landes gelungen ist. Mit den aktuell 100 Millionen Euro geben wir den Trägern ganz kurzfristig finanzielle Sicherheit. Dieser Schritt kommt auch den Kommunen zugute, die bei Insolvenzen freier Träger den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz sicherstellen müssten.“